GRUNDLAGEN

Um eine Erkrankung erfolgreich zu behandeln, ist es unbedingte Voraussetzung die Ursache / Grundlage für diese Erkrankung ausfindig zu machen. Dafür werden die aktuellen Beschwerden genaustens erforscht. Auch der Werdegang seit der Geburt und die Erkrankungen der Eltern und Großeltern liefern hierbei wichtige Informationen.

Die Arzneien werden ausschließlich nach dem Ähnlichkeits-Gesetz - das Samuel Hahnemann entdeckt hat - ausgewählt. Dem Ähnlichkeitsgesetz liegt die verifizierte Erkenntnis zugrunde, dass eine Erkrankung nur mit einem Arzneimittel geheilt werden kann, welches in der Vergiftung / Arzneimittelprüfung genau die Symptome der Krankheit erzeugen kann. Als homöopathisch aufbereitetes Präparat ist dieses Arzneimittel dann in der Lage die Symptome der Krankheit zu beseitigen.

Samuel Hahnemann,
Begründer der Homöopathie

Beispiel:
Nimmt ein Mensch eine nicht tödliche Menge Tollkirschen zu sich wird er neben anderen Vergiftungserscheinungen eine besondere Art von Kopfschmerz entwickeln: Pochende Schmerzen mit dem Gefühl der Kopf würde bersten. Begleitet von einem roten Gesicht und erweiterten Pupillen. Kommt nun ein Patient mit diesen Symptomen in Behandlung (ohne dass er Tollkirschen gegessen hat) wird ihm das homöopatisch aufbereitete Präparat aus der Tollkirsche Heilung verschaffen.

Gelegentlich stehen der homöopathischen Behandlung Hindernisse im Wege. Meistens handelt es sich dabei um toxische Belastungen deren Beseitigung Teil der homöopathischen Behandlung ist.

Wer Interesse hat sich über diese Thematik weiter zu informieren, dem empfehle ich das Buch von Gerhard Risch: Homöopathik, erschienen im Haug Verlag.